Garantie- und Rückgaberichtlinien
GRUNDIG, unser Qualitätsversprechen an Sie:
Alle Serviceanfragen, Reklamationen und Vorschläge von Kunden werden schnellstmöglich bearbeitet und beantwortet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das GRUNDIG Kundendienstzentrum: service@grundig-bike.com.
Kontakt
teknihall Service GmbH
Service-Hotline: 00800-0622-4336
E-Mail: service@grundig-bike.com
1. Rückgabe- und Umtauschrecht
1.1 Bedingungen für die 15-tägige Rückgabegarantie ohne Angabe von Gründen
1.2 Rückgabeverfahren und Zeitpunkt der Rückerstattung
1.3 Träger der Transportkosten:
2.Warranty Policy
Zu den Kosten der garantie:
Detaillierte Bedingungen der Garantie:
Zeitrahmen der Garantie:
EU (außer Deutschland):
Deutschland:
“GRUNDIG-Elektrofahrzeugteile-Garantiestandard “
Teile | Garantiezeit | Erklärung |
Rahmen | 60m | Einsatz im normalen Belastungs- und Straßenbereich, offenes Schweißen, Auslöten, Brucherscheinungen |
Steuerung, Original-Lithium-Akku(Die Steuerung bezieht sich auf das Gerät innerhalb des Zentralmotors zur Steuerung von Start, Betrieb, Vor- und Rückzug, Geschwindigkeit, Stopp und Kernsteuergerät anderer elektronischer Geräte des Elektrofahrzeugmotors.) |
24m | Wenn die Lithiumbatterie normal verwendet wird, gibt es Garantien für anormale Spannung, Ladefehler und weniger als 60 % der vom Entlademesser festgestellten Kapazität. 24 Monate (die Batterie wird innerhalb der ersten 6 Monate oder innerhalb von 5.000 Kilometern (je nachdem, was zuerst eintritt) durch eine neue und innerhalb der nächsten 18 Monate durch eine Wartungsbatterie ersetzt) (Wartungsbatterien sind reparierte und einwandfreie Batterien. In Deutschland gilt für bestimmte Fahrradmodelle zusätzlich eine einjährige Garantie. |
Motor, Ladegerät | 24m | Qualitätsprobleme, die durch nicht äußere Gewalt verursacht werden, wie Phasenverlust, Durchbrennen und Entmagnetisierung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum. Wenn es innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Garantiezeit auftritt, und es stellt ein Problem mit der Produktqualität dar, GRUNDIG bietet kostenpflichtige Kundendienstdienste, aber kostenlose Ersatzteile und stellt die Arbeitskosten für die Reparatur in Rechnung. In Deutschland gilt für bestimmte Fahrradmodelle zusätzlich eine einjährige Garantie. |
Vorderradnabe, Lenksäule, Stoßdämpfer vorne/ hinten, Hinterradgabel, Vorderradbremse, Hinterradbremse, Armlehne, Sattel, Einzel- und Doppelstütze, Pedale, Controller, zentrales Bedienfeld, Anzeigeinstrument, Einstellschnellgriff, MasterKabel, Blinker, Hupen, Fernalarme, elektrische Türschlösser (einschließlich Zusatzschlösser und Schlüssel), Ein-Knopf-Startkomponenten, DC-DC-Wandler, Kombinationsschalter, Luftschalter, Seilzug-Hallsensoren, Blinker, Scheinwerferbaugruppe, hinten Rücklicht, Lichtsteuereinheit, Fahrzeugladekabel, sattelsperre, Bremsschalter, Bügel-Ausschalter, Kette, Schaltkassette |
24m | Produktbedingte Leistungsausfälle oder Qualitätsprobleme, die nicht behoben werden können |
Lackierte Kunststoffteile, Rückspiegel, Bremsbacken, Reifen, Ladeanschlusskomponenten, Kabel, Steckdosen, Kettenscheiben, galvanisierte Teile, PP und andere optische Teile, die nicht in den oben genannten Artikelkategorien enthalten sind |
nicht von der Garantie abgedeckt | Verbrauchsteile werden nicht garantiert |
Anmerkung:
- Für alle Teile gilt keine Wiederholung der Garantiezeiten. Die Garantiezeit für Teile, die während der Garantiezeit ersetzt werden, werden nach dem verbleibenden Datum zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet. Für Teile, die vom Benutzer separat gekauft wurden, wird das Gewährleistungsdatum ab dem Datum des Kaufs neu berechnet.
- Der Umgebungstemperaturbereich bei Aufladung von Lithiumbatterien beträgt 0°C bis 35°C und der Umgebungstemperaturbereich bei der Nutzung von Lithiumbatterien beträgt -10°C bis 45°C. Unter niedrigen Temperaturbedingungen nimmt die Kapazität von Lithiumbatterien ab. Weitere Informationen: -10°C entspricht 70 % der nutzbaren Kapazität, 0°C entspricht 85 % und 25°C entspricht 100%. Blei-Säure-Batterien würden auch unter niedrigen Temperaturbedingungen in unterschiedlichem Maße nachlassen.
Garantieausschlüsse:
Wenn bei dem Produkt die folgenden Situationen auftreten entfällt der Garantieanspruch und der Benutzer muss für die Instandsetzung selbst aufkommen:
Basierend auf dem “GRUNDIG-Elektrofahrzeugteile-Garantiestandard“, Überschreitung des angegebenen Servicezeitraums und -umfangs.
- Der Benutzer hat das Gerät nicht gemäß den Bestimmungen der GRUNDIG-Produktanleitung verwendet, gefahren, gewartet und eingestellt.
- Die verkauften Produkte sind durch Regen, Eintauchen in Wasser, Eis und Schnee, Rauch, Medikamente, chemische Korrosion usw. oder durch natürliche Abnutzung beschädigt.
- Abnutzung bzw. Verschleiß wird nicht durch die Garantie abgedeckt. Störungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt (Erdbeben, Taifune, Brände, Überschwemmungen, soziale Ereignisse, Massenereignisse, Gewaltverbrechen usw.) verursacht wurden, sind nicht von der Garantie abgedeckt.
- Der Benutzer hat die Batterie nicht den Vorgaben entsprechend behandelt. Die Batterie wurde länger als drei Monate nicht mehr aufgeladen, was zu einer nicht behebbaren Unterspannung / Tiefentladung der Batterie führte.
- Der Benutzer hat das Produkt nicht in einem von GRUNDIG autorisierten Servicecenter installieren, nachrüsten, zerlegen oder reparieren lassen, oder selbst installiert, nachgerüstet, zerlegt, repariert, so dass das Produkt als Ganzes oder Teile des Produkts beschädigt wurden.
- Wenn Teile des GRUNDIG Elektrofahrzeugs beschädigt werden, weil der Benutzer unter Verwendung von nicht originalem Zubehör oder die Stromkreis- und Leitungskonfiguration eigenmächtig geändert hat.
- Produktversagen oder Schäden, die durch den Anwender verursacht werden, durch z. B. Zusammenstöße, Stürze, Überlastung und Geschwindigkeitsüberschreitung.
- Es gibt keine gültige Garantiekarte, keine Kundendienstkarte oder die Produktkaufrechnung, das Zertifikat oder die Kartennummer stimmen nicht mit dem Produkt überein.
- Der Benutzer ändert das Garantie-Wartungsdatum von GRUNDIG-Elektrofahrzeugprodukten und -teilen ohne Genehmigung.
- Bei Selbstmodifikation und Wettbewerbszwecken.
- Schäden am elektronischen Steuersystem (Motor, Instrument, Sensor) die auf folgende Gründe zurückzuführen sind: Unfälle, Missbrauch, Fahrlässigkeit, anormale Installation, anormale Reparatur, anormale Wartung, versuchte Änderungen und Modifikationen.
- Das Aussehen des elektrischen Steuersystems ist durch Polieren oder versuchten Verschönern der Oberfläche beschädigt oder verschlechtert.
- Das Aussehen und die Oberfläche des Produkts sind beschädigt, beeinträchtigen jedoch nicht die Verwendung der Produktfunktion.